Newsletter






image12.png
Reiseabwicklung AGB

 

"Nur aufs Ziel zu sehen,

verdirbt die Lust am Reisen."

(Friedrich Rückert)

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingung zur Vermittlung von Reisen 

 

 

 

1. Vertragsinhalt, Vertragsschluss

(1) Zwischen dem Kunden und Hardenberg-Reisen kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag  zustande. Der Kunde beauftragt Hardenberg-Reisen, für ihn Reisen und Reiseleistungen mit Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften  und sonstigen Leistungsträgern (im folgenden Leistungsträger) zu vermitteln. Hardenberg-Reisen tritt bezüglich der angebotenen Leistungen lediglich als Vermittler auf und bietet diese nicht in eigenem Namen an. Der Vertrag zwischen dem Kunden und  dem Leistungsträger kommt erst zustande, wenn der Leistungsträger die angefragten Leistungen rechtsverbindlich bestätigt hat.

 

(2) Für die vermittelten Leistungen selbst gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers. Dies betrifft insbesondere den Inhalt und Umfang der gebuchten Leistungen, Stornierungen und Umbuchungen, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten des Reisepreises sowie etwaige Gewährleistungsansprüche bei mangelhafter Leistungserbringung. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche nur dann verbindlich sind, wenn sie durch den Leistungsträger bestätigt werden. Andernfalls handelt es sich nur um Wünsche, um deren Erfüllung sich der Leistungsträger zwar bemühen wird, aber zu deren Erfüllung er nicht verpflichtet ist.

 

(3) Wird Hardenberg-Reisen vom Kunden beauftragt, verschiedene Reiseleistungen bei verschiedenen Leistungsträgern zu buchen, so kommt hierdurch ein Reisevertrag mit Hardenberg-Reisen nicht zustande, auch wenn die einzelnen Leistungen auf einer gemeinsamen Rechnung von Hardenberg-Reisen aus verwaltungstechnischen Gründen zusammen­gefasst werden. Hardenberg-Reisen ist ausschließlich Vermitt­ler hinsichtlich jeder einzelnen Reiseleistung.

Der Kunde wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm aus der Aufteilung seiner Reiseleistungen auf verschie­dene Leistungsträger auch Nachteile erwachsen können. So kann bei einer Aufteilung der gewünschten Leistungen auf verschiedene Leistungsträger der Fall eintreten, dass kein Leistungsträger als Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsrechtes anzusehen ist und somit dem Kunden für die gesamten Leistungen bzw. für einzelne Leistungen kein Sicherungsschein von den Leistungsträgern ausgehändigt wird. Der Kunde hätte in diesem Falle also keine Absicherung gegen die Insolvenz des Leistungsträgers.

Zudem wird bei einer evtl. Schlechtleistung eines Leistungsträgers hinsichtlich der von diesem geschuldeten Leistung dann Berechnungsgrundlage für eine Minderung des Reisepreises in aller Regel nur der an diesen abgeführte Reisepreis sein, nicht jedoch der insgesamt für die Reise aufgewendete Betrag, so dass Ansprüche des Kunden deutlich geringer sein können.

 

2. Vermittlungsentgelte

Hardenberg-Reisen erhebt für die Vermittlung von Pauschalreisen und sonstiger Leistungen, die von Reiseveranstaltern angeboten werden, kein Vermittlungsentgelt. Für die Vermittlung sonstiger Leistungen, einschließlich Leistungen von Fluggesellschaften, Bahn u.a., sowie für die Erbringung sonstiger Leistungen für den Kunden, werden Vermittlungsentgelte berechnet. Die Höhe des Vermittlungsentgeltes ist im jeweiligen Angebot in der jeweiligen Buchungsmaske aufgeführt und vor Abschluss der Buchung für den Kunden ersichtlich.
Aufwendungen oder Auslagen von Hardenberg-Reisen, die im Rahmen des erteilten Auftrages anfallen (z.B. Ausstellungskosten für Visa, Postgebühren, etc.) sind zusätzlich zum Vermittlungsentgelt, das lediglich die reine Vermittlungsleistung abdeckt, vom Kunden an Hardenberg-Reisen zu erstatten.

Sollte der Kunde gebuchte Reisen und Leistungen umbuchen oder stornieren, bleibt der Anspruch von Hardenberg-Reisen auf bereits angefallene Vermittlungsentgelte unberührt.

Bei einem Storno von Einzelleistungen erhält der Kunde den Reisepreis abzüglich der Stornokosten des Leistungsträgers. Entstandene Aufwendungen sind ebenfalls zu erstatten.

 

3. Auskünfte, Hinweise

Angaben über vermittelte Reiseleistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der Leistungsträger gegenüber Hardenberg-Reisen. Die Angaben von Hardenberg-Reisen stellen keine eigene Garantie oder Zusicherung hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dar. Hardenberg-Reisen haftet bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Wiedergabe der ihr erteilten Auskünfte und Hinweise an den Kunden.

 

4. Zahlung

Die Fälligkeit der Reisepreise für die vermittelten Reiseleistungen ergibt sich aus den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Veranstalters bzw. Leistungsträgers. Die Zahlung ist jedoch spätestens zum Zeitpunkt der Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Der Reisepreis für alle Linienflüge ist sofort zur Zahlung fällig.

 

5. Reiseunterlagen

(1) Flugtickets oder Unterlagen für Pauschalreisen werden dem Kunden per Post übermittelt oder in Einzelfällen an einem Flughafenschalter hinterlegt. Elektronische Tickets müssen direkt am Flughafen an den dafür vorgesehenen Automaten gelöst werden.

(2) Bei Hotel- und Mietwagenbuchungen erfolgt entweder die Übermittlung der entsprechenden Unterlagen per Post oder Email oder die Übermittlung einer Reservierungsnummer zur Vorlage bei dem entsprechenden Hotel oder Mietwagenunternehmen.

(3) Bei Buchungen von Linienflügen innerhalb von 7 Tagen vor Reiseantritt können die Flugscheine am Flughafen hinterlegt werden. Eine etwaig berechnete Ticketzustellungsgebühr wird daher für diese Kosten angerechnet.

(4) Falls mit dem Kunden der Versand von Reiseunterlagen per Kurier vereinbart worden ist, so hat der Kunde alle entstehenden Kosten zu tragen.

(5) Bei Reiseversicherungen werden dem Kunden eine Versicherungsnummer und die Versicherungsbedingungen per Post oder Email übermittelt. Diese stellen in ihrer Gesamtheit die Versicherungsunterlagen dar.

(6) Hardenberg-Reisen oder deren beauftragter Dienstleister übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Tickets oder Reisedokumenten auf dem Postwege.

(7) Der Kunde wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch Hardenberg-Reisen ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend Hardenberg-Reisen hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden.

 

6. Pflichten von Hardenberg-Reisen, Haftung und Haftungsbeschränkung

Die vertraglichen Pflichten von Hardenberg-Reisen umfassen ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung der vom Kunden gebuchten Reisen und Leistungen. Die Erbringung dieser gebuchten Reisen und Leistungen selbst gehört nicht zu den vertraglichen Pflichten von Hardenberg-Reisen.

Hardenberg-Reisen haftet als Reisevermittler dafür, dass die Vermittlung, die Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung von Reiseunterlagen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden. Die Haftung ist jedoch für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

 

7. Einreise und Gesundheitsbestimmungen

Informationen von Hardenberg-Reisen beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung.

Bezüglich der Einreisebestimmungen wird dabei grundsätzlich unterstellt, dass der Kunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche Staatsangehörige sind, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat offensichtlich erkennbar ist oder Hardenberg-Reisen ausdrücklich mitgeteilt wurde.

Dem Kunden wird geraten, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutzmöglichkeiten sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen, insbesondere auch bei längeren Flügen bezüglich eines Thromboserisikos, fachkundig zu informieren und ggf. ärztlichen Rat einzuholen.

Für die Einhaltung der für die Reise wesentlichen Vorschriften ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Hardenberg-Reisen haftet bei gesonderter Beauftragung über die Beschaffung von Visa und sonstigen Reisepapieren nicht für deren rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang dieser Reisepapiere, es sei denn, Hardenberg-Reisen hat die Verzögerung schuldhaft verursacht.

 

8. Versicherungen

Hardenberg-Reisen empfiehlt dem Kunden, ein Reiseschutzpaket oder zumindest eine Reiserücktrittskosten-versicherung bei der Buchung abzuschließen.

 

9. Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter und der Anbieter von Reisedienstleistungen besondere Pflichten des Kunden begründen. Hierbei wird insbesondere auf die Angaben im Flugticket hingewiesen.

 

(2) Hierzu zählen die Einhaltung von Eincheckzeiten sowie, insbesondere bei Sonder- und Charterflügen, die Pflicht, sich Rück- und Weiterflüge von der Fluggesellschaft innerhalb einer von dieser angegebenen Frist rückbestätigen zu lassen.

 

(3) Bei Nichteinhaltung solcher Obliegenheiten des Kunden droht ein Verlust des Beförderungsanspruchs ohne Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung des Reisepreises.

 

(4) Bei Gepäckverlust oder Gepäckschäden ist nach den nationalen und internationalen Bestimmungen eine sofortige Anzeige bei der Fluggesellschaft vorgeschrieben. Ohne diese droht der Verlust von Ersatzansprüchen.

 

10. Identität der ausführenden Fluggeselllschaften bei gebuchten Flügen

Gemäß der EU-Verordnung VO 21111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Reisevermittlers hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Diese gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

 

11. Ausschlussfrist für Anspruchsanmeldungen

Der Kunde muss sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag gegen Hardenberg-Reisen, gleich aus welchem Rechtsgrund, innerhalb von zwei Monaten nach dem vertraglich mit dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger vereinbarten Leistungsende (Reiseende) gegenüber Hardenberg-Reisen geltend machen. Ansonsten verfallen die Ansprüche, es sei denn, der Kunde war an der fristgerechten Geltendmachung unverschuldet gehindert.

 

12. Schlussbestimmungen

Der Vertrag unterliegt deutschen Recht. Erfüllungsort ist der Sitz des Reisevermittlers. Sofern es sich bei den Parteien um Vollkaufleute nach deutschem Recht handelt oder für den Fall, dass der Kunde  kei­nen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent­haltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Karlsruhe vereinbart.